Beiträge sind alle Geldleistungen, die gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung regelmäßig
oder als Umlage, Aufnahme-, Ausbildungs- oder Prüfungsgebühr zur Erhaltung und Entwicklung
des Vereins zu erbringen sind. Der Beitrag ist jeweils am 1.Tag des Geschäftsjahres fällig. Die Beitragsordnung gilt 1 Jahr (vom 01.01. bis 31.12. ) und verlängert sich automatisch um 1 Jahr, wenn auf der Jahreshauptversammlung keine abweichende Regelung beschlossen wird. Unbeeinflussbarer Bestandteil des Jahresbeitrages ist der VDST- und LTV-Beitrag. Diese Beiträge werden auf der Grundlage der jeweils gültigen Satzung erhoben und beinhalten u.a. den Beitrag für die durch den VDST mit dem GERLING-Konzern abgeschlossenen Versicherung. | |||||
1.) | VDST-Beitrag | ||||
- | Ordentliches Vereinsmitglied | 27,65 €/Jahr | |||
- | Vereinsmitglieder, die am 01.01. des Beitragsjahres das 14. Lebensjahr, jedoch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben | 21,51 €/Jahr | |||
2.) | LTV-Beitrag | ||||
- | alle Vereinsmitglieder | 3,07 €/Jahr | |||
3.) | Umlage | ||||
- | berufstätige Vereinsmitglieder | 7,32 €/Quartal | |||
- | nichtbrufstätige Vereinsmitglieder wie (Studenten, Rentner, Arbeitslose, Kinder) | 2,32 €/Quartal | |||
4.) | Ausbildung- und Prüfungsgebühren | ||||
- | Kinder- und Jugendschein | 25,- € | |||
- | Grundtauchschein ab 18 Jahre | 75,- € | |||
- | Deutsches Tauchsportabzeichen Bronze | 150,- € | |||
- | Deutsches Tauchsportabzeichen Silber | 75,- € | |||
- | Deutsches Tauchsportabzeichen Gold | 75,- € | |||
- | Sonderbrevet | 25,- € | |||
- | Prüfungsgebühr (Prüfungsbogen, Taucherpass und Logbuch) | 33,- € | |||
5.) | Zahlungsart | ||||
Die Zahlung der Beiträge, gemäß vorstehenden Festlegungen erfolgt als Barein-zahlung beim Schatzmeister anlässlich der 14-tägigen Vereinstreffen in folgenden Größen: erwachsene Mitglieder: 60,- / 40,- €; Jugendliche: 33,86 €. | |||||
Mit der Führung der Ausbildungskasse ist der Verantwortliche für Ausbildung (gem. Satzung, §9, Abs.1) beauftragt. Er nimmt die Ausbildungs- und Prüfungsgebühren gem. Pkt. 4 entgegen. | |||||
Die Beitragsordnung ist Bestandteil der Satzung und wurde am 18.12.2000 in der Mitgliederversammlung beschlossen und am 26.12.2001 auf EURO-Basis umgestellt. | |||||
Der Vorstand |